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   LG Saarbrücken, 21.06.2013 - 5 S 141/12   

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LG Saarbrücken, 21.06.2013 - 5 S 141/12 (https://dejure.org/2013,13795)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.06.2013 - 5 S 141/12 (https://dejure.org/2013,13795)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Juni 2013 - 5 S 141/12 (https://dejure.org/2013,13795)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 28 Abs 3 WoEigG, § 242 BGB
    Wohnungseigentum: Frage der Nichtigkeit eines einen abgelaufenen Wirtschaftsplan betreffenden Fortgeltungsbeschlusses

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rückwirkend beschlossener Wirtschaftsplan ist rechtswidrig, aber nicht nichtig; §§ 23 Abs. 4 Satz 1, 28 Abs. 3 WEG

  • rewis.io
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirtschaftsplan abgelaufen: Fortgeltung rückwirkend zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümerbeschluss zur Anordnung der rückwirkenden Fortgeltung eines bereits abgelaufenen Wirtschaftsplanes nicht nichtig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rückwirkende Fortgeltung eines bereits abgelaufenen Wirtschaftsplans

  • haufe.de (Kurzinformation)

    WEG §§ 23 Abs. 4, 28 Rückwirkende Fortgeltung eines bereits abgelaufenen Wirtschaftsplanes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2014, 480
  • ZWE 2013, 379
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Schleswig, 13.06.2001 - 2 W 7/01

    Wohnungseigentum - Wirtschaftplan - rückwirkender Beschluss für zurückliegende

    Auszug aus LG Saarbrücken, 21.06.2013 - 5 S 141/12
    Die Nichtigkeit folgt auch nicht daraus, dass der Verwalter gemäß § 28 Abs. 3 WEG nach Ablauf des Kalenderjahres eine Jahresabrechnung aufzustellen hat (anderer Ansicht: Schleswig-Holsteinisches OLG, ZMR 2001, 855 - 856, Juris Rn. 4).

    Die Nichtigkeit des Fortgeltungsbeschlusses vom 26.10.2010 ergibt sich auch nicht daraus, dass der Verwalter gemäß § 28 Abs. 3 WEG nach Ablauf des Kalenderjahres eine Jahresabrechnung aufzustellen hat (anderer Ansicht: Schleswig-Holsteinisches OLG, ZMR 2001, 855 - 856, juris, Rdnr. 4).

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - 3 Wx 77/03

    Wohnungseigentum: Fortgeltung des Wirtschaftsplans und Vorschusspflicht

    Auszug aus LG Saarbrücken, 21.06.2013 - 5 S 141/12
    Insbesondere ist den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz eingeräumt sowohl für die Billigung des Wirtschaftsplanes (vgl. § 28 Abs. 5 WEG), als auch für die Verlängerung seiner ursprünglichen Geltungsdauer (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 22.06.1989 - 15 W 209/89 -, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 1595 - 1596, juris, Rdnr. 24; KG ZMR 2002, 460, 462; BayObLG, ZMR 2003, 280; KG ZMR 2005, 221 - 223, juris, Rdnr. 11).

    Die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer fehlt nur dann, wenn eine generelle Fortgeltung aller künftigen Wirtschaftspläne mehrheitlich beschlossen werden soll (vgl. dazu KG Berlin, ZMR 2005, 221 - 223, juris, Rdnr. 11; BayObLG, ZMR 2003, 279; OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 862, juris, Rdnr. 24).

  • KG, 07.01.2004 - 24 W 326/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Ordnungsmäßigkeit der Regelung der Fälligkeit von

    Auszug aus LG Saarbrücken, 21.06.2013 - 5 S 141/12
    Insbesondere ist den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz eingeräumt sowohl für die Billigung des Wirtschaftsplanes (vgl. § 28 Abs. 5 WEG), als auch für die Verlängerung seiner ursprünglichen Geltungsdauer (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 22.06.1989 - 15 W 209/89 -, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 1595 - 1596, juris, Rdnr. 24; KG ZMR 2002, 460, 462; BayObLG, ZMR 2003, 280; KG ZMR 2005, 221 - 223, juris, Rdnr. 11).

    Die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer fehlt nur dann, wenn eine generelle Fortgeltung aller künftigen Wirtschaftspläne mehrheitlich beschlossen werden soll (vgl. dazu KG Berlin, ZMR 2005, 221 - 223, juris, Rdnr. 11; BayObLG, ZMR 2003, 279; OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 862, juris, Rdnr. 24).

  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft;

    Auszug aus LG Saarbrücken, 21.06.2013 - 5 S 141/12
    Außerdem kann sich die Nichtigkeit eines Beschlusses daraus ergeben, dass dieser Beschluss seinem Inhalt nach gegen zwingende Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstößt, dass er in den Kernbereich des Wohnungseigentums eingreift oder dass den Wohnungseigentümern keine Beschlusskompetenz eingeräumt ist (vgl. dazu BGH, NJW 2009, 2132 - 2135, juris, Rdnr. 27, m.w.N.; Jennißen/Elzer, WEG, 2. Auflage, § 23 WEG, Rdnr. 100).
  • BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02

    Entlastung des Verwalters durch Eigentümerbeschluss

    Auszug aus LG Saarbrücken, 21.06.2013 - 5 S 141/12
    Insbesondere ist den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz eingeräumt sowohl für die Billigung des Wirtschaftsplanes (vgl. § 28 Abs. 5 WEG), als auch für die Verlängerung seiner ursprünglichen Geltungsdauer (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 22.06.1989 - 15 W 209/89 -, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 1595 - 1596, juris, Rdnr. 24; KG ZMR 2002, 460, 462; BayObLG, ZMR 2003, 280; KG ZMR 2005, 221 - 223, juris, Rdnr. 11).
  • KG, 27.02.2002 - 24 W 16/02

    Fortgeltungsklausel im Wirtschaftsplan

    Auszug aus LG Saarbrücken, 21.06.2013 - 5 S 141/12
    Insbesondere ist den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz eingeräumt sowohl für die Billigung des Wirtschaftsplanes (vgl. § 28 Abs. 5 WEG), als auch für die Verlängerung seiner ursprünglichen Geltungsdauer (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 22.06.1989 - 15 W 209/89 -, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 1595 - 1596, juris, Rdnr. 24; KG ZMR 2002, 460, 462; BayObLG, ZMR 2003, 280; KG ZMR 2005, 221 - 223, juris, Rdnr. 11).
  • BayObLG, 12.12.2002 - 2Z BR 117/02

    Vorschusspflicht des Wohnungseigentümers nur aufgrund Beschlusses über

    Auszug aus LG Saarbrücken, 21.06.2013 - 5 S 141/12
    Die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer fehlt nur dann, wenn eine generelle Fortgeltung aller künftigen Wirtschaftspläne mehrheitlich beschlossen werden soll (vgl. dazu KG Berlin, ZMR 2005, 221 - 223, juris, Rdnr. 11; BayObLG, ZMR 2003, 279; OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 862, juris, Rdnr. 24).
  • OLG Hamm, 22.06.1989 - 15 W 209/89

    Sofortige weitere Beschwerde gegen die Verurteilung zur Zahlung eines

    Auszug aus LG Saarbrücken, 21.06.2013 - 5 S 141/12
    Insbesondere ist den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz eingeräumt sowohl für die Billigung des Wirtschaftsplanes (vgl. § 28 Abs. 5 WEG), als auch für die Verlängerung seiner ursprünglichen Geltungsdauer (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 22.06.1989 - 15 W 209/89 -, zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 1595 - 1596, juris, Rdnr. 24; KG ZMR 2002, 460, 462; BayObLG, ZMR 2003, 280; KG ZMR 2005, 221 - 223, juris, Rdnr. 11).
  • LG Hamburg, 11.03.2015 - 318 S 133/14

    Wohnungseigentum: Beschluss über Wirtschaftsplan am Ende des Wirtschaftsjahres;

    Zwar hat das Amtsgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass nach bisher überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur der erst im Dezember des Wirtschaftsjahres gefasste Beschluss über einen rückwirkend geltenden Wirtschaftsplan nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht (OLG Hamm, Beschluss vom 22.01.2009 - I-15 Wx 208/08, NJW-RR 2009, 1388, Rn. 11, zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 13.12.2001 - 2Z BR 93/01, ZWE 2002, 360, Rn. 27, zitiert nach juris; AG Mannheim, Urteil vom 15.05.2009 - 4 C 18/09, BeckRS 2009, 12715; BeckOK WEG/Bonifacio, Stand: 01.10.2014, § 28 Rdnr. 5; Bärmann/Becker, WEG, 12. Auflage, § 28 Rdnr. 14; offen gelassen von LG Saarbrücken, Urteil vom 21.06.2013 - 5 S 141/12, ZWE 2013, 379, Rn. 27, zitiert nach juris).
  • LG Dortmund, 01.03.2022 - 1 S 153/21

    Rückwirkend beschlossene Sonderumlage ist nichtig/ Jahresabrechnung darf

    Soweit das Landgericht Frankfurt sich auf eine Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken (ZMR 2014/150, Urteil vom 21.06.2fü3 - 5 S 141/12) beruft, verkennt das Landgericht Saarbrücken, dass eine Sonderumlage lediglich die n,achträqliche Anpassung des laufenden Wirtschaftsplans an den aktuellen Finanzbedarf der Gemeinschaff darstellt (vgl. Bärmann-Becker, WEG, 14. Aufl., § 28 Rn. 4'1; Jennißen, 7. Aufl., 2021, § 28 Rn. 24).
  • LG Dortmund, 10.03.2021 - 1 S 255/20

    Ein nach Ablauf des Kalenderjahres beschlossener Wirtschaftsplan ist nichtig.

    Anders als das Landgericht Saarbrücken meint, ergibt sich nichts anderes aus der Überlegung, dass ein rückwirkender Beschluss eines Wirtschaftsplanes die Funktion einer Sonderumlage einnehme, um die Liquidität der Gemeinschaff sicherzustellen (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 21. Juni 2013 - 5 S 141/12 -, juris-RN 26).
  • AG Bochum, 12.11.2020 - 94 C 11/20

    Wirtschaftsplan kann auch für das Vorjahr beschlossen werden - Jahresabrechnung

    Gemäß § 23 Abs. 4 S. 1 WEG ist ein Beschluss nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschriff verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann, der Beschluss seinem Inhalt nach gegen zwingende Vorschriffen oder gegen die guten Sitten verstößt, er in den Kernbereich des Wohnungseigentums eingreift oder daraus, dass den Wohnungseigentümern keine Beschlusskompetenz zukommt (vgl. LG Saarbrücken, Urteil v. 21.06.2013, 5 S 141/12).
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